Pressemitteilung zum Stand des Antrags auf Erteilung einer Bundesliga-Lizenz

Der VfR Döhren hat heute offiziell Widerspruch gegen die am 6. Juni 2020 vom DRV-Präsidium ergangene Entscheidung eingelegt.

Der Widerspruch begründet sich im Wesentlichen darauf, dass durch die Entscheidung des SV Odin, in der Verbandsklasse neu anzufangen, kein Dissens zwischen beiden Vereinen besteht, wer künftig in der Bundesliga spielen soll und somit die Nachfolge der Spielgemeinschaft antritt. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Bundesliga-Spiellizenz sind erfüllt. Der VfR Döhren sieht dem weiteren Verfahren daher mit Zuversicht entgegen.

Der VfR Döhren wird in dieser Sache von dem Fachanwalt für Sportrecht Prof. Dr. Cherkeh aus Hannover vertreten.